Betreuungsrecht

Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf gesetzliche Betreuung angewiesen

Etwa jeder fünfte Mensch in Deutschland ist 65 Jahre und älter. Damit gehört Deutschland weltweit zu den Ländern mit der ältesten Bevölkerung. Immer mehr Menschen können sich nicht mehr allein versorgen und leben im Heim – naturgemäß sind vor allem alte Menschen davon betroffen, aber zunehmend auch jüngere Menschen mit psychischen Problemen oder einer Suchtbiografie.

In der Regel übernehmen Angehörige die gesetzlichen Betreuungsaufgaben. Was aber, wenn keine Angehörigen da sind oder keine Verantwortung übernehmen können?

Das Wohl des Betreuten steht im Vordergrund

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich im Bereich des Betreuungsrechtes tätig. Ich berate Menschen, die gesetzliche Betreuungsaufgaben für einen Angehörigen übernehmen wollen über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte und Pflichten – aber auch dabei, die Einrichtung einer Betreuung zu vermeiden.
Auch nehme ich selbst die Interessen der Betreuten wahr im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung oder eines juristischen Mandats. Dabei vertrete ich sie in allen erforderlichen Belangen. Dazu gehören vor allem behördliche, finanzielle, gesundheitliche und juristische Angelegenheiten. Im Vordergrund steht dabei immer das Wohl des Betreuten, dessen subjektive Wünsche es zu berücksichtigen gilt.
Im Bereich des Rechts der gesetzlichen Betreuung berate ich Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Voraussetzungen, Auswirkungen und Vermeidung der Anordnung einer Betreuung
  • Aufgaben eines Betreuers
  • Verfahrenspfleger

Ihre Ansprechpartnerin im Betreuungsrecht ist Rechtsanwältin Barbara Ribbrock.