Interview mit RA Barbara Ribbrock

Rechtsanwaeltin-Barbara-Ribbrock„Das Gericht kann einen Streit nur juristisch beenden“

 

FRAGE:
Frau Ribbrock, Sie arbeiten seit zehn Jahren als Rechtsanwältin in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Betreuungsrecht, seit 2008 sind Sie mit Ihrer eigenen Kanzlei in Aachen vertreten. Wer kommt zu Ihnen und wie stehen Sie Ihren Mandanten zur Seite?

Barbara Ribbrock:
Im Bereich des Familienrechts vertrete ich zum Beispiel Mandanten, die sich in einer Trennungssituation befinden, Mandanten, die sich scheiden lassen möchten, gemeinsames Eigentum haben, das aufzuteilen ist. Mandanten, die wissen möchten, welche finanziellen Konsequenzen die Trennung hat.

Zunehmend kommen erwachsene Kinder zu mir, deren Eltern ins Heim müssen, weil sie nicht mehr zuhause leben können. Das kostet sehr oft viel Geld, das nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden kann. Dann zahlt zunächst das Sozialamt. Das versucht aber, sich das Geld bei den Kindern wieder zu holen. Doch ist das rechtens? Ich berechne im Einzelfall, ob die Kinder überhaupt Elternunterhalt zahlen müssen, und wenn ja, wie viel.

Arbeitsrechtlich unterstütze ich häufig Arbeitnehmer, die sich in Krisensituationen befinden. Da geht es beispielsweise um Konflikte bei Kündigung, AbmahnungAbfindung, Arbeitszeugnissen.

Und auch Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung betrieblicher Entscheidungen benötigen, sind mein Mandanten. Gerade im Arbeitsrecht sind viele Formalia zu beachten, auf die es häufig ankommt. Wenn sie nicht beachtet werden, zahlt der Mandant oft ein Vielfaches mehr als für die anwaltliche Beratung.

Mein dritter Schwerpunkt ist das Betreuungsrecht, ein Rechtsbereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Denn immer mehr alte Menschen leben im Heim. Und auch die Zahl derer steigt, die aufgrund psychischer Krankheiten betreut werden müssen. Wer vertritt ihre Rechte und Interessen? Oft können oder wollen Angehörige dies nicht tun, dann übernehmen auch Anwälte wie ich die gesetzliche Betreuung.

 

Überdurchschnittlich viele Vergleiche bei Arbeitsrechtsverfahren

FRAGE:
In den Bereichen, in denen Sie tätig sind, kommt es überdurchschnittlich oft zu Vergleichen. Vor dem Arbeitsgericht Aachen enden laut Direktor des Arbeitsgerichts sogar nur fünf Prozent aller Fälle mit einer Entscheidung. Was außer juristischem Sachverstand braucht man als Fachanwältin für Arbeitsrecht, um gute Erfolge für die Mandanten erzielen zu können?

Barbara Ribbrock:
Ein wichtiger Teil meiner Arbeit besteht darin, meine Mandanten nicht nur rechtlich zu vertreten, sondern auch die persönlichen Belange zu berücksichtigen, die bei der rein juristischen Betrachtung häufig zu kurz kommen. Dabei hilft es, dass ich ausgebildete Mediatorin bin. Fast alle Klagen im Arbeitsrecht werden tatsächlich nicht vom Richter entschieden, sondern enden durch einen Vergleich. Da geht es darum, dass man gut und manchmal auch hart verhandelt, aber insgesamt fair bleibt und vertretbare Ergebnisse erzielt.

Meine langjährige Erfahrung als Anwältin zeigt: Verfahren, die auf diese Weise beendet werden, sind oft die langfristig besseren „Entscheidungen“.

 

Familienrechtliche Konflikte sind oft emotional beladen

FRAGE:
Im Familienrecht kommt es nicht selten vor, dass Mandanten vor Gericht gewinnen, der Konflikt aber damit nicht gelöst ist. Bei Paaren, die sich scheiden lassen, sich um die Kinder oder ums Geld  streiten, wiegen die Emotionen oft mehr als die Paragraphen. Wie gehen Sie als Anwältin damit um?

Barbara Ribbrock:
Familienrechtliche Konflikte sind oft emotional beladen. Die Emotionen werden aber vor Gericht nicht berücksichtigt. Deshalb kann eine gerichtliche Entscheidung zwar einen Streit juristisch beenden, aber er wird von den (Ex-)Partnern dann auf einer anderen Ebene weiter geführt.

Ein Beispiel: Das Familiengericht trifft die Entscheidung, dass ein Vater sein Kind alle zwei Wochenenden betreuen darf bzw. muss. Die Mutter sagt diese Termine jedoch ständig ab – wegen Krankheit des Kindes oder aus anderen Gründen. Was tun?

Eine echte Lösung für alle Beteiligten ist viel besser möglich, wenn über die tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten gesprochen wird. Die gemeinsame Verantwortung können Eltern für ihr Kind nach der Trennung leichter tragen, wenn sie Verständnis füreinander entwickeln. Da kann ein gemeinsames Gespräch, moderiert von einem Dritten, zielführender sein als ein Gerichtsverfahren.

Immer mehr Menschen, die sich scheiden lassen, wollen glücklicherweise keinen Rosenkrieg führen, sondern die Trennung so regeln, dass auch der Ex-Partner „überlebt“. Das ist insbesondere dann immer der beste Weg, wenn Kinder da sind, die ja beide Elternteile lieben und brauchen.